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Versteigerungsbedingungen
1. Der Zutritt zur Versteigerung ist nur Interessenten gestattet, die einen Katalog besitzen. Mit Abgabe eines schriftlichen oder mündlichen Gebotes erkennt der Interessent die nachfolgenden Versteigerungsbedingungen an. 2. Die Versteigerung erfolgt im Auftrag und für Rechnung der Eigentümer unter Einhaltung der sich aus der Versteigerungsordnung (BGBl I 1976, 1346) ergebenden und für Kommissionäre geltenden gesetzlichen Bestimmungen des BGB und HGB gegen Barzahlung des Kaufpreises in EURO-Währung. 3. Die im Katalog angegebenen Preise sind Schätzpreise. Die Mindestgebote liegen bei 90% der Schätzpreise. 4. Der Nachverkauf der nicht während der Auktion versteigerten Ware erfolgt, wenn nicht anders limitiert, zu 90 % des Schätzpreises plus Aufgeld und Mehrwertsteuer siehe Punkt 5. 5. Der Zuschlagspreis ist Nettopreis im Sinne des Umsatzsteuergesetzes und bildet die Berechnungsgrundlage für das vom Käufer zu zahlende Aufgeld für deutsche Sammler von 15 %. Auf den daraus entstehenden Gesamtpreis (Zuschlag und Aufgeld) wird die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer von zur Zeit 7 % bzw. 19 % erhoben, sofern der Zuschlagspreis unter dem 2,5 fachen des Metallwertes liegt (ausgenommen sind Silbermünzen und -medaillen, die vor 1914 entstanden sind). Kursgültige Goldmünzen sind umsatzsteuerfrei; der Auktionator behält sich jedoch eine Nachberechnung der Umsatzsteuer für solche Stücke vor, die nicht in einem vom Bundesfinanzministerium noch zu erstellenden Katalog enthalten sind. Orden und Wertpapiere unterliegen 19 % MwSt. und Papiergeld 7 % MwSt. Privaten Käufern, die ihren Wohnsitz in einem EU-Mitgliedsstaat haben, wird die deutsche Umsatzsteuer berechnet. Händlern, die ihren Geschäftssitz in einem EU-Mitgliedsstaat haben, werden gebeten, bei ihren Geboten ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UST-IdNr.) anzugeben, damit die ersteigerte Ware umsatzsteuerfrei geliefert werden kann. Ausländischen Käufern aus Ländern, die nicht Mitglied der EU sind, wird ein Aufschlag von 17 % auf den Zuschlagspreis berechnet. Sie erhalten die Lieferung nur gegen Zahlung des Kaufpreises in EURO-Währung. Es ist bankspesenfrei zu zahlen. 6. Der Versand geht zu Lasten des Ersteigerers bzw. Empfängers. Ausländische Kunden kaufen nach den Devisenbestimmungen ihres Landes; der Auktionator lehnt jede Haftung für Folgen, die sich aus Verstößen hiergegen ergeben können, ab. Versandformalitäten werden vom Versteigerer besorgt. 7. Die Zahlung des Kaufpreises ist bei anwesenden Käufern sofort, sofern vor der Auktion nicht anders vereinbart, bei schriftlichen Käufern (Bietern) 10 Tage nach Ausstellung der Auktionsrechnung fällig. Eine Stundung des Rechnungsbetrages ist nicht möglich. Der Versteigerer behält sich vor, Käufern, die kein ausreichendes Depot hinterlegt haben, eine Vorauskasse-Rechnung zuzusenden; in diesem Fall wird die ersteigerte Ware unmittelbar nach Zahlungseingang des Rechnungsbetrages an den Käufer versandt. Im Verzögerungsfalle ist der Versteigerer berechtigt ab Zuschlagsdatum Zinsen (1.5 % pro Monat) in Rechnung zu bringen. 8. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Ausruf des höchsten Gebotes und verpflichtet den Ersteigerer zur Abnahme. Bei Meinungsverschiedenheiten über den Zuschlag wird die Nummer noch einmal ausgerufen. Der Versteigerer ist berechtigt Nummern zu vereinen, zu trennen oder zurückzuziehen. Eine Vorausnahme von Nummern findet nicht statt. Im Bedarfsfall ist der Auktionator berechtigt, die Limite um eine Steigerungsstufe für den Kunden zu überschreitten, dies gilt besonders bei der Abgabe von gleich hohen Geboten Die Mindeststeigerungsstufen für das Bietungsverfahren betragen: Mindeststeigerungsstufen:
9. Die ersteigerte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen Eigentum des Verkäufers. 10. Soweit nicht anders vermerkt, gelten im Übrigen die allgemeinen Versteigerungsbestimmungen und, auch im Verhältnis zu ausländischen Kunden, gilt Deutsches Recht. 11. Wird die Zahlung nicht sofort an den Versteigerer geleistet oder die Abnahme der zugeschlagenen Sache verweigert, wird die Sache nicht an den Ersteigerer übergeben. Der Ersteigerer verliert seine Rechte aus dem Zuschlag und die Sache kann auf seine Kosten erneut versteigert werden. Der Ersteigerer haftet bei geringerem Erlös für den Ausfall; auf einen etwaigen Mehrerlös hat er keinen Anspruch. 12. Schriftliche Aufträge werden von uns ohne Auftragsprovision gewissenhaft ausgeführt. Aufträge von uns unbekannten Bietern können nur ausgeführt werden, wenn ein Depot hinterlegt wird oder Referenzen benannt werden. Schriftliche Aufträge bitten wir frühzeitig einzusenden. Bei mehreren gleich hohen Geboten erhält das zuerst eingegangene den Zuschlag. Unlimitierte Aufträge haben keinen Anspruch auf unbedingte Ausführung. Telefonbieter verpflichten sich, mindestens den Schätzpreis der gebotenen Lose zu bieten. Telefonisches Bieten ist erst ab einer Schätzung von 250,- Euro möglich. Dies muss mit dem Auktionshaus mindestens 3 Tage vorher vereinbart werden. Für eine einwandfreie Verbindung und das Zustandekommen einer Leitung übernehmen wir keine Garantie. 13. Die Beschreibung im Katalog ist gewissenhaft durchgeführt. Sie begründet jedoch keine Rechts- oder Sachmängelhaftung gemäß §§434, 459ff BGB. Die Angabe der Erhaltung ist streng nach dem im deutschen Münzhandel üblichen Erhaltungseinstufungen vorgenommen und gilt als persönliche Beurteilung. Bei der Auktion anwesende Käufer kaufen grundsätzlich „wie besehen“. Die beigedruckten Preise sind Schätzpreise. Beanstandungen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen. Nicht erkannte gefälschte Auktionsware wird gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgenommen. Ausgenommen sind Orden und Ehrenzeichen. Für diese Stücke übernehmen wir keine Echtheitsgarantie. Sämtliche Ansprüche wegen begründeter Beanstandungen sind auf den Netto-Rechnungswert der jeweils zugrundeliegenden Lieferung beschränkt. Im Übrigen haften der Versteigerer und seine Angestellten nur, falls ihnen vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorgeworfen werden kann. Nummern mit mehreren Münzen (Lots) sind nach dem Zuschlag von Beanstandungen (Fälschungen ausgenommen) ausgeschlossen. Soweit es sich bei den Stückzahlen des Lots um Circa-Angaben im Katalog handelt, haftet der Versteigerer nicht für abweichende Stückzahlen. 14. Erfüllungsort ist für beide Teile Leipzig. Für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit der Versteigerung ist der Gerichtsstand Leipzig, sofern er sich bei dem Ersteigerer um einen Vollkaufmann handelt. 15. Aus Kostengründen wird die Zusendung des Kataloges eingestellt, wenn sich der Empfänger während 18 Monaten weder an der Auktion beteiligt noch die Katalogschutzgebühr von 10,00 EUR entrichtet hat. 16. Solange Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, versichern sie, daß sie den Katalog und die darin enthaltenen zeitgeschichtlichen und militärhistorischen Gegenstände aus der Zeit 1933-1945 nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger und verfassungsfeindlicher Bestrebungen, der Kunst oder Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Aufklärung oder der Berichterstattung über die Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient (§§ 86a, Abs. 3, StGB).
Die Firma Leipziger Münzhandlung und Auktion Heidrun Höhn e.K., Inhaber Manfred Höhn, der Versteigerer und seine Einlieferer bieten diese Gegenstände nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit der Abgabe von Geboten für Gegenstände, die mit Emblemen des Dritten Reiches versehen sind, verpflichtet sich der Bieter dazu, diese Dinge nur für historisch wissenschaftliche Zwecke aus oben genannten Gründen zu erwerben und in keiner Weise propagandistisch, insbesondere im Sinne der § 86a StGB, zu benutzen. Leipziger Münzhandlung und Auktion Heidrun Höhn e.K Inhaber: Manfred Höhn |
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Tel: +49 (0)341-124 790 - Fax: +49 (0)341-211 72 45 - info@numismatik-online.de |
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